Ist mein Kind ein Kann-Kind?
ODERNHEIM. Anlässlich der kurz bevorstehenden Anmeldung der Kann-Kinder in den Grundschulen hat die Schulleiterin der Odernheimer Grundschule, Silke Bohn-Kistner, einige Fragen der Nahe-dran-Redaktion zum Thema beantwortet. In Odernheim können Eltern mit ihren Kindern seit dem 7. Februar zur Anmeldung vorbeikommen.
Von Benigna Wilms.
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In Deutschland gilt die Schulpflicht: Alle Kinder sind ab ihrem sechsten Geburtstag dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen Kinder auch schon vor ihrem sechsten Geburtstag eingeschult werden können. Als Kann-Kinder werden Kinder bezeichnet, die das sechste Lebensjahr bis zum Stichtag am 31. August 2023 noch nicht abgeschlossen haben und unter Umständen vorzeitig eingeschult werden, aber noch nicht müssten.
Frau Bohn-Kistner, wie können Eltern erkennen, ob ihr Kind schon bereit ist, die Schule zu besuchen?
Silke Bohn-Kistner: Aus entwicklungspsychologischer Perspektive ist es sinnvoll, Kinder mit sechs Jahren einzuschulen. Für die meisten Kinder ist dies angemessen und sie sollten die Zeit haben, um die nötige Reife – vor allem die nötige sozial-emotionale Reife – zu entwickeln. Wenn Eltern in seltenen Fällen merken, dass ihr Kind weit über das normale Maß hinaus Motivation, Neugier und Interesse am weiterführenden Lernen zeigt, kann über eine vorzeitige Einschulung nachgedacht werden. Wichtig ist es zu beobachten, ob dieses Lerninteresse vom Kind selbst ausgeht und nicht durch äußere Anreize gesteuert ist, sich über verschiedene Bereiche erstreckt und über einen Zeitraum anhält.
Welche Kriterien sollte man bei der Entscheidung beachten?
Silke Bohn-Kistner: Neben „harten“ Kriterien wie dem kognitiven Potential, also der Denkfähigkeit, motorischen Fertigkeiten, Konzentration und Ausdauer sollten unbedingt auch die sozialen Kompetenzen wie z.B. die Einordnung in eine Gruppe, Kooperations- und Konfliktfähigkeit, sowie personal- emotionale Kompetenzen in den Blick genommen werden. Dazu gehört beispielsweise, wie sich ein Kind auf Aufgaben einlassen kann, auf die es keine Lust hat, wie es mit Fehlern und Misserfolgen oder anderen Problemen umgehen kann. Im Gegensatz zu der Familiensituation ist das Lernen in den sozialen Kontext eingebunden und das Kind muss gegebenenfalls auch eigene Bedürfnisse zurückstellen, um in der Gruppe zum gemeinsamen Erfolg zu kommen. Kein Kriterium sollten Freundschaften sein, denn bei der Entscheidung der Einschulung sollte der individuelle Bedarf des einzelnen Kindes im Fokus stehen.
An wen können sich Eltern wenden, um Beratung zu erhalten?
Silke Bohn-Kistner: Die ersten Ansprechpartner sollten in der Kita gesucht werden, denn die kennen die Kinder in der Regel schon über einen längeren Zeitraum innerhalb des sozialen Kontextes. Sie haben die Entwicklung des Kindes mit Fachkompetenz beobachtet und begleitet. Darüber hinaus ist es günstig, die Meinung des Kinderarztes einzuholen. Auch hier gibt es oftmals eine längerfristige Begleitung und eine Vertrauensbasis für die Familien. Sicherlich stehen auch die zuständige Schulleiterin oder der zuständige Schulleiter der Grundschule zum Gespräch im Vorfeld der Anmeldung bereit. Schließlich kann es hilfreich sein, Übungsleiter von Sportvereinen oder andere Betreuer von Freizeitangeboten nach ihrer Einschätzung zu fragen, die die Kinder in verschiedenen Situationen in der Gruppe erleben.
Ist eine gesonderte Beratung oder Untersuchung durch einen Schularzt notwendig?
Die Untersuchung durch einen Schularzt ist keine notwendige Bedingung, aber sehr empfehlenswert, da eine weitere unabhängige Einschätzung durch eine Person erfolgt, die fachkompetent gesundheitliche und entwicklungsgemäße Faktoren überprüft. So kann die Untersuchung ein weiterer Mosaikstein bei der endgültigen Entscheidung sein.
Welche Dokumente müssen zur Anmeldung mitgebracht werden?
Zur Anmeldung sollten Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes, den Impfpass (Nachweis Masernimpfung) und einen Nachweis über den Besuch der Kita in die Schule mitbringen.
Die Fragen stellte Benigna Wilms.
Termine zur Anmeldung der Kann-Kinder nach telefonischer Voranmeldung:
Grundschule Bad Sobernheim (0 67 51 / 85 55 90):
Mittwoch, 15.2.23 von 10-12 Uhr
Grundschule Monzingen (0 67 51 / 21 34):
Mittwoch, 15.2.23 vormittags
Grundschule Staudernheim (0 67 51 / 64 54):
Donnerstag, 23.2.23
Grundschule Odernheim (0 67 55 / 14 10):
Dienstag, 7.2.23
Grundschule Meisenheim (0 67 53 / 26 96):
Donnerstag, 16.2.23, vormittags.
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