Winfried Kleß vom Personalrat (ÖPR), Schülersprecherin Lina Mathes aus der 9c und Schulleiterin Britta Sturm präsentieren die Organisationsverfügung, nach der ab dem kommenden Schuljahr das Abitur am EFG nach neun Jahren abgelegt werden kann. Foto: Simone Mager
Fragen und Antworten zu G9 am Emanuel-Felke-Gymnasium
BAD SOBERNHEIM. Das Emanuel-Felke-Gymnasium (EFG) in Bad Sobernheim wird wieder zur G9 Schule. Was bedeutet das für die Schüler der Schule, für kommende Schülergenerationen und Eltern? Nahe-dran.de gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich jetzt stellen.
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Das EFG wird wieder G9 Schule – was bedeutet das konkret?
Nach der neuen Organisationsverfügung der ADD Koblenz ist am EFG mit Beginn des Schuljahres 2023/ 2024 der Erwerb der Hochschulreife nach neun Jahren vorgesehen, in Verbindung mit einem freiwilligen Ganztagsbetrieb. Konkret bedeutet das: Alle neu angemeldeten Schüler machen zukünftig ihr Abitur nach neun Jahren und können sich für oder gegen eine Ganztagsbetreuung entscheiden. Alle, die bereits jetzt die Schule besuchen, legen ihr Abitur noch nach acht Jahren ab und sind spätestens ab der siebten Klasse Ganztagsschüler.
Wie kam es zu dieser Entscheidung?
Eines der zentralen Argumente für G9 war die Wahlfreiheit. Insbesondere die Schülervertreter hätten klargemacht, es gebe nur das eine Gymnasium in der kleinen Stadt, anders als in vielen Großstädten, wo man sich aussuchen kann, welches Gymnasium man besuchen möchte. Sie wünschten sich mehr Freiheit in der Gestaltung privater Aktivitäten und individueller Hobbys. Mit G9 ließe sich das Familienleben freier organisieren.
Bedeutet das wirklich das Ende von G8 am EFG?
Es laufen derzeit Überlegungen, wie sich G8 auch in Zukunft im Rahmen des Projekts „Schule der Zukunft “ zur individuellen Förderung konzeptionell an der Schule verankern ließe.
Welche Veränderungen bringt der Wechsel und was bleibt gleich?
Die Schulleitung setzt sich – vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums dafür ein, den 60-Minuten-Unterrichtstakt aufrechtzuerhalten. Der Ganztagsbetrieb ist für die neuen Schüler ab dem Schuljahr 2023/24 auch ab der siebten Klasse freiwillig und nicht wie bisher verpflichtend.
Wie wurde der Ganztagesbetrieb bisher angenommen?
Gerade ab der achten Klassenstufe, wenn die Kinder mehr Selbstständigkeit entwickelt haben, stehe der Ganztagsbetrieb dem Wunsch nach individueller Freizeitgestaltung entgegen, wie die Erfahrung zeige, heißt es aus der Schulleitung. Schon nach der Sechs haben viele wegen des verpflichtenden Ganztags die Schule gewechselt.
Wird es auch in Zukunft die Mensa und Nachmittagsangebote geben?
Fest steht, dass in Zukunft auch bei GTS in Angebotsform der Mensabetrieb aufrechterhalten wird. Man hofft, die Zusammenarbeit mit den Vereinen, die derzeit einen Teil der Nachmittagsangebote an der Schule stemmen, weiter aufrecht erhalten zu können.
Was spielte bei der Entscheidung über das Ende von G8 noch ein Rolle?
Im Vorlauf der Entscheidung, die Schule zu einem G9-Gymnasium mit Ganztag in Angebotsform weiterzuentwickeln, wurde im vergangenen Sommer eine Umfrage bei Schülern, Eltern und Lehrern des EFG sowie bei Eltern der Grundschul-Kinder im Einzugsbereich durchgeführt. Sowohl die Eltern der Grundschüler als auch der Schüler am EFG sprachen sich mehrheitlich für Wahlfreiheit bei der Ganztagsbetreuung bzw. für G9 mit freiwilligem Ganztagsangebot aus. Schulleiterin Sturm hofft, dass mit der endgültigen Entscheidung der Aufsichtsbehörde auch wieder mehr Schüler am EFG angemeldet werden. Die Weiterentwicklung zu G9 mit optionalem Ganztag erfolge am EFG „nicht aus einer Position der Schwäche“, da der Bestand der Schule nicht zur Disposition steht. Bereits im vergangenen Jahr hatte das EFG nämlich über 80 Anmeldungen.
Für die Einführung von G8 gab es Fördergelder, müssen die jetzt zurückgezahlt werden?
Laut Kreisverwaltung ist nicht damit zu rechnen, dass Fördergelder, die für G8 geflossen sind, zurückzuzahlen sind, zumal der Mensabetrieb weiter aufrechterhalten wird, auch im freiwilligen Ganztagsangebot.
Die Anmeldung für die neuen Fünftklässler zum Schuljahr 2023/24 findet am EFG von Montag, dem 30.01., bis Freitag, dem 10.02.2023, von 9 bis 17.30 Uhr statt.
Terminvereinbarungen für ein Aufnahmegespräch: telefonisch unter 0 67 51 / 93 08 40
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