Matthias Köth, Inhaber der Felkeapotheke in Bad Sobernheim, stellt sich den Fragen zur „Mangelware Grippeimpfstoff“. Was sagt er außerdem zur Entscheidung des Deutschen Bundestages, Online-Apotheken einen Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente zu untersagen? Und was hält er von der Idee, dass Apotheker vor Ort die Grippeimpfung ausführen könnten, so wie es derzeit im Saarland erprobt wird?
„Wir haben seit Anfang Oktober 2020 eine Warteliste für den Grippeimpfstoff, im Moment sind noch die Bestellungen nach 15. Oktober offen”, erklärt Matthias Köth von der Bad Sobernheimer Felkeapotheke am Saarplatz. Über die durchschnittliche Wartezeit vermag der Apotheker nichts zu sagen. Eine Vorhersage könne er nicht treffen, da die Firmen sich bedeckt hielten und keine Informationen herausgäben, wann wieviel Impfstoff tatsächlich geliefert werden könne. „Es sieht aber so aus, dass nicht alle Patienten, die eine Impfung benötigen auch eine bekommen werden”, meint Köth. Patienten mit einem Kassenrezept erhalten den Impfstoff dabei nicht schneller, weil er medizinisch notwendig ist. Hier gibt es laut dem Apothekeninhaber keinen Unterschied.
Bad Sobernheimer Apotheker lehnt Impung in der Apotheke ab
Das saarländische Modellprojekt, bei dem auch Apotheker eine Grippeschutzimpfung in der Apotheke durchführen dürfen, sieht Köth skeptisch. „Ich persönlich halte nicht sehr viel vom Impfen in der Apotheke”, befand er offen. Zum einen habe er große versicherungstechnische Bedenken und sieht Haftungsfragen ungeklärt, falls doch etwas bei einer Impfung schiefgeht. Die mit der Impfung einhergehende Beratung und Dokumentation sei ebenfalls recht aufwändig und zeitintensiv, weiß der Apotheker. „Ich persönlich denke, dass das Impfen eine reine ärztliche Leistung bleiben sollte”, urteilt Köth daher.

Beratung wird immer intensiver
Und was meint der Bad Sobernheimer Apotheker zur „Bändigung“ der Online-Konkurrenz durch den Gesetzgeber? Am 29. Oktober 2020 entschied der Deutsche Bundestag, Online-Apotheken einen Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente zu untersagen. Als ersten Schritt in die richtige Richtung, bezeichnet Köth die Nachricht aus der Bundeshauptstadt. „Arzneimittel sind eine spezielle Ware, die man nicht in die Hände von Logistikunternehmen geben sollte”, ist er sich sicher. „Natürlich kann man Arzneimittel als großes Logistikunternehmen günstiger an den Kunden bringen, da man einen Großteil der Personalkosten nicht hat.” Zudem könnten große Versender im Vergleich zu kleinen Präsenzapotheken Arzneimittel wesentlich günstiger bei der Industrie erwerben.
In den vergangenen Jahren sei der Beratungsbedarf gestiegen, stellt für Matthias Köth fest. Die einfachen Fälle, in denen der Kunde nur sein Medikament erwirbt, werden seiner Einschätzung nach immer seltener. Ein großer Anteil der Kundenkontakte sei sehr beratungsintensiv und teils schwierig. „Die Kunden sind oft schlecht oder falsch informiert. Eine ärztliche Verordnung, also eine Rezeptbelieferung, ist mittlerweile eine Wissenschaft für sich geworden”, weiß der erfahrene Apotheker und nennt in diesem Zusammenhang Rabattverträge, die Lieferfähigkeit, Festbeträge, Austauschregeln sowie Zuzahlungen. „Und all das bei jeder Krankenkasse zum Teil anders.” Ein Gesetz jage das nächste. „Spaß macht das schon lange nicht mehr.”