Keine Luftfilter für Grundschulen in der VG Nahe-Glan
NAHE-GLAN. Mehrheitlich bei drei Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion hat der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates den Antrag der Christdemokraten zur Anschaffung von Luftfiltergeräten zum Schutz vor Corona Viren für die 60 Klassenzimmer an den fünf Grundschulen in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für 212.058 Euro abgelehnt. Der Abstimmung vorangegangen war eine Anhörung von Professor Dr. Heinz-Jörn Moriske vom Umweltbundesamt.
Von Simone Mager.
„Eines vorneweg: Ich bin kein Verfechter mobiler Luftreiniger. Sie ersetzen nicht das Lüften, egal welche Technik sie anwenden.“ Mit diesen Statement eröffnete Hans-Jörn Moriske, Direktor am Umweltbundesamt und Geschäftsführer der Kommission Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes seinen Vortrag in einer gemeinsamen Sitzung der Mitglied des Hauptfinanzausschusses und der Schulträgerausschusses in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan. Der Verbandsgemeinderat hatte bereits zuvor über einen Antrag der CDU-Fraktion zur Anschaffung von Luftfiltergeräten debattiert und die Entscheidung an den Fachausschuss verwiesen, um die Gelegenheit zur Anhörung von Experten zu erhalten. Diese Rolle übernahm Professor Moriske und skizzierte, Luftfiltergeräte hätten gegenüber regelmäßigem Lüften oder Zu- und Abluftanlagen Nachteile.
Luftfiltergeräte sind laut und könnten den Unterricht stören
Zwar würde über Geräte mit UVC Filter die Lärmbelästigung etwas reduziert. Doch erreiche ein Luftfilter einen relativ geräuschvollen Luftdurchsatz von insgesamt 50-55 dB, was einer normalen Unterhaltung entspreche. Das störe im Klassenraum. Moriskes Fazit: „Die Technik funktioniert in der Theorie, aber in der Praxis nicht.“ Zwar ließe sich die Virenbelastung durchaus um 80-90 Prozent reduzieren. Doch ein Ersatz für das Lüften seien diese Geräte nicht. Sie wälzten die Luft nur um, ohne verbrauchte Luft – Stichwort CO2 – auszutauschen. Um Schimmelbefall und CO2 Belastung auszuschließen, müsse auch mit einem Luftfilter regelmäßig gelüftet werden. Zudem müsse ein solches Gerät bestenfalls mittig im Raum auf einem Tisch stehen. Die Luft müsste frei einströmen können. „Ich kann nur davon abraten, solche Geräte im Internet zu kaufen. Professionelle Geräte mit einem H13 oder H14 Filter kosten zwischen 500 und 1000 Euro und sind für Schulen meist zu teuer“, urteilte Moriske. Andererseits brauche man ein vernünftiges Gerät, das regelmäßig von Fachkräften gereinigt und gewartet werde. Für Moriske sind Zu- und Abluftanlagen, wie sie derzeit begleitet von der Universität Mainz in den Grundschulen der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt aufgestellt wurden, eine Alternative. Doch auch bei diesen Anlagen müsste der Aufbau und die Stromzuvor fachgerecht gewährleistet sein.
„Wenn wir lüften, sind die Geräte überflüssig?“
Bürgermeister Uwe Engelmann (SPD) betonte, in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Nahe-Glan könnten alle Klassenräume gelüftet werden. Roland Ruegenberg (Grüne) wollte wissen, ob sich eine Kurzschlussströmung mit diesen Geräten vermeiden ließe und wie es mit der Verwirbelung von Staub aussehe. Moriske betonte, die Geräte müssten sachgerecht vor Ort aufgestellt und justiert werden, um dies zu vermeiden. „Wenn wir lüften können, sind die Geräte überflüssig?“ hinterfragte Barbara Bickelmann von den Grünen und erhielt von Professor Moriske die klare Antwort: „Ja.“. Er ergänzte, es gehe um Kosten für Geräte, die nach der Pandemie mitunter nicht mehr gebraucht würden, im Gegensatz zu Zu- und Abluftanlagen. Für die CDU Fraktion argumentierte Dr. Felix Welker für die Anschaffung der Geräte. Er wollte wissen, ob die Verwaltung dem Fachmann die genaue Spezifikation der, für die VG angedachten Geräte zugeleitet habe. Das sei nicht der Fall gewesen, doch könne sein Amt aufgrund der Flut von Anfragen keine Einschätzung zu konkreten Geräten abgeben, stellte der Professor klar. Thomas Langguth (SPD) richtete in seiner Argumentation gegen die Anschaffung von Luftfiltergeräten den Blick auf die Kosten und den enormen Luftdurchsatz, den sie erreichen müssten. Er sehe keine Notwendigkeit für die Anschaffung von Filtergeräten. Der Haupt- und Finanzausschuss folgte schließlich mehrheitlich der Empfehlung der Verwaltung, die Luftfilter nicht anzuschaffen.
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