Meister Eder hat Ärger
ST. ANTONIUSHOF. Muss Meister Eder in Zukunft nachts in einem schalldichten Stall schlafen? Diese Frage beschäftigt demnächst das Amtsgericht Bad Sobernheim, weil ein Anwohner im landwirtschaftlich geprägten Ort wegen der Hahnenschreie um seine Gesundheit fürchtet.
Von Simone Mager.
Meister Eder kräht einfach zu laut
Eigentlich könnte Meister Eder wohl mit den Schafen, den Ponys und dem Huhn Bernadette ein friedvolles Leben in seinem Gehege führen – wäre da nicht sein Krähen. Wie Hähne das nun einmal so tun, beginnt auch Meister Eder mit seinen Weckrufen teilweise bereits in den frühen Morgenstunden gegen 3:45 Uhr. Messungen seiner Besitzerin Karin Pfeifer-Rockenfeller zufolge erreicht sein Krähen an der Grundstücksgrenze eine Lautstärke von weniger als 50dB, was in etwa die Lautstärke einer normalen Unterhaltung entspricht. Wegen der Hahnenrufe muss die Unternehmerin und Tierhalterin, die Mitglied in der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen (GEH) ist und sich im Reitverein in der Waldpädagogik engagiert, zu einem Gütetermin vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim erscheinen. Da ein Anwohner im Ort seine Nachtruhe durch Meister Eder beeinträchtigt und seine Gesundheit gefährdet sieht, soll das Tier nachts in einem schalldichten Stall untergebracht werden. Für die Ruhestörung zeigt Karin Pfeifer-Rockenfeller zwar Verständnis, betont aber auch: „In historischen Ortskernen in ländlichen Regionen gehört das Krähen eines Hahnes genauso dazu wie Glockengeläut, Kuhgebimmel oder Lärm beim Ernten oder Verladen.“
Vorbild französischer Hahn Maurice
Das Landleben sei nun mal nicht wie in der Zeitschrift „Landlust“. Sie selbst sei auf St. Antoniushof gezogen, um ungestört Tiere halten zu können. Daher unterstützt Pfeifer-Rockenfeller eine Petition im Internet, die bereits über 30.000 Unterzeichner hat. Diese setzt sich für den Schutz ortsüblicher Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe ein. Vorbild dafür ist Frankreich, wo Hahn Maurice zum Symbol für „das sinnliche Erbe der Landschaft“ geworden ist. Dort hat die Nationalversammlung im Januar einem Gesetz zugestimmt, das die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete unter Schutz stellt. Praktische Nebenwirkung: Entsprechende Verfahren zur Lärmbelästigung müssen nicht mehr von Gerichten behandelt werden, weil Landlärm eben kein Lärm, sondern ein Kulturgut ist. Die Initiatorin der Petition Silvia Stengel erklärt, dass es auch in Deutschland, u.a. in Bayern und an der französischen Grenze entsprechende Verfahren gebe, die Steuergelder verschlingen und Gerichte belasten. Das Amtsgericht Bad Kreuznach kennt nach Auskunft seiner Direktorin Brigitte Hill allerdings keinen Vergleichsfall zu dem in St. Antoniushof. Für die Amtsgerichte vor Ort wäre eine solche Regelung folglich keine Entlastung.
Hahn Meister Eder indes lässt sich von der Debatte um sein Geschrei nicht beeindrucken. Er harrt der Dinge, die da kommen, scharrt nach Würmern, zieht seine Kreise und zeigt sich gänzlich unbeeindruckt von der Debatte um seine Rufe.
Ihr Einstieg ins Online-Marketing: Werben auf nahe-dran.de
Gefällt Ihnen unser Online-Angebot nahe-dran.de? Dann unterstützen Sie unsere Autoren mit einer Spende!
Ganz einfach per Paypal unter www.nahe-dran.de.