In der Staudernheimer Straße in Bad Sobernheim wurden bereits befestigte Wahlplakate verschiedener Parteien von den Plakatwänden entfernt und ins Gras geworfen. Foto: Simone Mager
BAD SOBERNHEIM. In der Staudernheimer Straße wurden Wahlplakate von FDP, Bündnis 90 / Die Grünen, AfD und SPD zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 von den Plakat-Wänden entfernt und unterhalb des Plakatständers ins Gras geworfen.
Von Simone Mager.
Von den anderen Parteien bzw. Wählergruppen waren bis zum Zeitpunkt des Vandalismus noch keine Wahlplakate platziert worden. Der städtische Beigeordnete Volker Kohrs (Bündnis 90 / Grüne) bestätigt auf Anfrage von Nahe-dran.de, dass es sich um Sachbeschädigung handele. „Ist wohl aktuell ein Trend“, ärgert sich Kohrs. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung habe die Stadt bisher nicht erstattet. Vielmehr geht der Beigeordnete davon aus, dass es sich um einen „Dumme-Jungen-Streich“ handelt. Die Plakate selbst wurden nicht beschädigt, sondern nur abgerissen. Bisher handelt es sich um einen Einzelfall, andere Wahlplakate in der Stadt waren laut Auskunft von Volker Kohrs bisher nicht betroffen.
Die Beschädigung von Wahlplakaten ist ein Straftatbestand. Wahlplakate gehören rechtlich den politischen Parteien, weshalb jede Art von Modifikation ohne Erlaubnis untersagt ist. Egal ob ein Plakat zerrissen, beklebt oder bemalt wird, jegliche Veränderung, die das ursprüngliche Erscheinungsbild beeinträchtigt, gilt als Sachbeschädigung. Jede Handlung, die ein Wahlplakat deutlich verändert, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, speziell wenn es dabei beschädigt wird. Dies fällt unter Sachbeschädigung gemäß § 303 des Strafgesetzbuchs und kann zu einem Strafverfahren führen.
In der Regel resultieren solche Fälle in einer Geldstrafe, jedoch sind unter bestimmten Umständen auch Freiheitsstrafen möglich. Darüber hinaus kann das Aufbringen verfassungswidriger Symbole auf Wahlplakate, wie beispielsweise ein Hakenkreuz, zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Nur in Fällen, in denen der ursprüngliche Zustand eines Plakates leicht und vollständig wiederherstellbar ist bestehen Ausnahmen von dieser Regel.
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